Beuys' zerstörte Fettecke (LG / OLG Düsseldorf)
von RA Prof. Dr. Klaus Sakowski
An Joseph Beuys scheiden sich die Geister. Manche Zeitgenossen halten ihn für einen der bedeutendsten deutschen Künstler. Anderen fällt beim Betrachten seiner Kunstwerke nichts als ein verständnisloses Kopfschütteln ein. Oder sie weigern sich zu akzeptieren oder merken es gar nicht, dass es sich um Kunst handelt. Letzteres geschehen in Düsseldorf. Was war passiert?
Joseph Beuys nahm am 28.4.1982 die stattliche Menge von 5 kg Butter in die Hände und brachte eine 25 cm hohe "Fettecke" in 5m Höhe an der Wand seines Ateliers in der Staatlichen Kunstakademie in Düsseldorf an. Das Kunstwerk war seinem Meisterschüler gewidmet. Entsprechend begann er seine Aktion mit den Worten "Johannes, jetzt mache ich Dir endlich Deine Fettecke."
Nach Beuys' Tod im Jahre 1986 sollten die Räume wieder dem Lehrbetrieb dienen. Der Hausmeister hielt die inzwischen vier Jahre alte Fettecke für widerlichen Abfall und wischte sie ab. Das war dem entsetzten Meisterschüler zuviel. Er klagte vor dem LG Düsseldorf auf Schadensersatz aus Eigentumsverletzung in Höhe von mindestens 50.000 DM. Zur Begründung trug er vor, sein Meister gelte als bedeutender Repräsentant des sog. erweiterten Kunstbegriffs. Die Fettecke sei als ständig präsenter Hinweis auf die Grundprinzipien der plastischen Theorie anzusehen. Darüber hinaus gelte sie als bedeutendes Anschauungsstück für die weitere Erforschung dieser Kunstrichtung.
Das LG Düsseldorf (vgl. NJW 1988, 345) verneinte den Anspruch. Eine Eigentumsübertragung auf den Meisterschüler lag nach Ansicht des Gerichts unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vor. Jedenfalls reichte "Johannes, da hast Du endlich Deine Fettecke" für eine Eigenumsübertragung nicht aus. In zweiter Instanz wurde der Rechtsstreit schließlich durch einen Vergleich beendet. Danach verpflichtete sich das Land NRW, 40.000 DM an den Kläger zu zahlen.
Für manchen Steuerzahler gewiss keine leicht verdauliche Kost ...